Info 11/2005
E-Pass ab Januar 2006
Neue EU-Richtlinie tritt am 4.
Januar 2006 in Kraft!
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Kommt
er nun, der neue Energiepass, oder kommt er doch noch nicht?
Bei Skeptikern gehen die Meinungen auseinander.
Dagegen ist die Rechtslage klar und Optimisten unter den Energieberatern
und Ingeneure rechnen mit zusätzlichen Aufträgen.
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Rechtliche
Situation
Ausgang
ist die EU-Richtlinie 2002/91/EG, die die Einführung von „Ausweisen über
die Gesamt-Energieeffizienz von Wohngebäuden“ vorschreibt. Die
Bundesregierung ist verpflichtet, die EU-Richtlinie in nationales Recht
umzusetzen. Dazu zählt u.a. der Energiepass (E-Pass). Randbedingungen
definiert die gültige EnEV.
Der
Energiepass ist somit gesetzlich eingeführt und muss bei jedem
Mieter- oder Eigentümerwechsel vorgelegt werden.
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Wer profitiert davon?
Hausbesitzer, Käufer,
Mieter, Vermieter – Transparenz für alle Beteiligten.
Warum einen Energiepass?
Der Energiepass bietet
detaillierte Informationen über:
• Energieverluste
über die Gebäudehülle
• Energieverluste der
Anlagentechnik
• Höhe der CO2-Emmissionen
• konkreten Energiebedarf (
Heizung, Strom)
• Modernisierungstipps.
Somit bietet der Energiepass nicht nur
Informationen für Käufer und Mieter. Der Eigentümer kann - auf Basis der
ermittelten Daten - Maßnahmen ergreifen, die den Energieverbrauch seines
Hauses senken. Das spart Kosten und steigert außerdem den Wert seines
Hauses.
Eine Verpflichtung, die dort vorgeschlagenen Modernisierungsmaßnahmen
durchzuführen, besteht jedoch nicht.
10 Jahre Gültigkeit
Dabei ist zu sehen, dass der Energiesparpass eine Gültigkeit von 10 Jahren
haben wird, die Kosten hierfür also noch einigermaßen zumutbar sind, zumal sie
von Ihnen als steuermindernde Aufwendungen geltend gemacht werden können.
Auch wird die Bestandaufnahme zeigen, wo Energie und Kosten eingespart
werden können.
Hohe Bußgelder
Eine Wahl haben Sie als Immobilieneigentümer ohnehin nicht: Nach einer
derzeit noch nicht näher bestimmten Übergangszeit wird das Fehlen des
Energiesparpasses nicht mehr gebilligt - und ein Bußgeld von bis zu 50.000
Euro im Extremfall fällig: Aus guten Gründen ist dem Gesetzgeber sein Ziel
nämlich sehr ernst.
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Wie Sie den Energiesparpass
bekommen und was er kostet
Auch PBW hat sich mit den neuen Richtlinien auseinander
gesetzt und bietet die Berechnung zum Energiepass an.
Anzahl
der Wohneinheiten
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zuwendungsfähige
Ausgaben
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Bundesanteil
(€)
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1 +
2 Familienhaus
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450,00 €
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300,00 €
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bis
6 WE
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600,00 €
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320,00 €
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bis
15 WE
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850,00 €
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340,00 €
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bis
30 WE
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1.100,00 €
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360,00 €
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bis
60 WE
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1.350,00 €
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380,00 €
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bis
120 WE
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1.600,00 €
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400,00 €
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Alle Preise zzgl. Der
gesetzlichen Mwst, zzgl. Fahrtkosten 0,50 €/km
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Wer oder was wird gefördert?
Das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA www.bafa.de )
beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Beratungskosten.
Ist die Baugenehmigung für ein Wohngebäude
(über 50% ständige Wohnfläche) vor dem 01.01.1984 erteilt, und wurde die
Gebäudehülle nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen (nach dem 01.01.1984)
zu mehr als 50 % verändert, so sind die Voraussetzungen für eine Förderung
gegeben.
Doch nicht alle Gebäudeeigentümer können eine
Beratung in Anspruch nehmen.
Die Förderung erhalten nur:
·
natürliche Personen
·
rechtlich selbständige Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft
·
Betriebe des Agrarbereiches
·
juristische Personen und sonstige
Einrichtungen, sofern diese gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche
Zwecke verfolgen.
Wohnungseigentümer können nur dann eine
Beratung in Anspruch nehmen, wenn diese sich auf das gesamte Gebäude
bezieht.
Sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zum
Erhalt eines staatlichen Zuschusses eingehalten, so wird der beauftragte
Energieberater einen Antrag auf Gewährung eines nichtrückzahlbaren
Zuschusses bei der BAFA stellen. Erst wenn dieser Zuschuss genehmigt ist,
wird der Vertrag für beide Parteien rechtsverbindlich. Dadurch ist
gewährleistet, dass Sie als Beratungsempfänger kein erhöhtes Kostenrisiko
eingehen.
Anträge können längstens bis zum
31.12.2006 gestellt werden!
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Bei allen Fragen stehen wir Ihnen
für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
PBW – Technik für Mensch und
Umwelt
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