Info 10/2005

Heizkesselerneuerung bis 31.12.2006

 

Modernisierung zur Kostensenkung nutzen.

Bis zum 31.12.2006 müssen Hauseigentümer alle Heizkessel, die älter als 28 Jahre sind, gegen sparsamere Modell austauschen. Dies schreibt die Energieeinsparverordnung vor!

Bei den stetig steigenden Energiepreisen ist das die Gelegenheit, auf günstigere Heizungsarten umzusteigen.

Unter die Regelung der Energiesparverordnung (EnEV) fallen Heizungsanlagen, die vor dem 1.Oktober 1978 eingebaut wurden. Zudem müssen bisher nicht gedämmte Warmwasserleitungen, die in unbeheizten Räumen liegen, nachträglich gedämmt werden. Betroffen sind alle Hauseigentümer, mit Ausnahme der Baherren, die in ihren eigenen Ein- oder Zweifamilienhäuser wohnen.

 

Auf die Hauseigentümer kommt zunächst eine größere Investition zu, jedoch ist die Heizungssanierung nicht nur mit Ausgaben verbunden. Die Verordnung stellt einerseits sicher, dass neue Häuser energiesparend gebaut und ältere schrittweise an die heutigen Energiestandards angepasst werden. Die Modernisierung hilft auch gerade in Zeiten hoher Energiepreise, langfristig Kosten zu sparen.

 

 

 

Hinweis zur Schonfrist:

Für Heizungsanlagen, die nach dem 1.11.1996 mit einem neuen Brenner ausgestattet wurden, gilt eine Schonfrist bis zum 31.12.2008.

 

 

Umstiegen auf moderne Energieformen

Eine Sanierung bzw. bevorstehende Umrüstung kann ein guter Anlass sein, nach Energie-Alternativen zu suchen. Die Entscheidung sollte dabei auf Grundlage der vorhandenen Gebäudetechnik getroffen werden.
Oft finden sich so Möglichkeiten günstiger zu Heizen. Im Vergleich zu Gas und Öl kann eine Holzheizung bis zu 20 % den Primärenergieeinsatz senken.

 

Bei allen Fragen stehen wir Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

 

PBW – Technik für Mensch und Umwelt

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