Info 10/2005
Heizkesselerneuerung
bis 31.12.2006
Modernisierung zur Kostensenkung
nutzen.
Bis zum 31.12.2006 müssen
Hauseigentümer alle Heizkessel, die älter als 28 Jahre sind, gegen
sparsamere Modell austauschen. Dies schreibt die Energieeinsparverordnung
vor!
Bei den stetig
steigenden Energiepreisen ist das die Gelegenheit, auf günstigere
Heizungsarten umzusteigen.
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Unter
die Regelung der Energiesparverordnung (EnEV) fallen Heizungsanlagen, die vor
dem 1.Oktober 1978 eingebaut wurden. Zudem müssen bisher nicht gedämmte
Warmwasserleitungen, die in unbeheizten Räumen liegen, nachträglich gedämmt
werden. Betroffen sind alle Hauseigentümer, mit Ausnahme der Baherren, die
in ihren eigenen Ein- oder Zweifamilienhäuser wohnen.
Auf
die Hauseigentümer kommt zunächst eine größere Investition zu, jedoch ist
die Heizungssanierung nicht nur mit Ausgaben verbunden. Die Verordnung
stellt einerseits sicher, dass neue Häuser energiesparend gebaut und ältere
schrittweise an die heutigen Energiestandards angepasst werden. Die
Modernisierung hilft auch gerade in Zeiten hoher Energiepreise, langfristig
Kosten zu sparen.
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Hinweis zur Schonfrist:
Für Heizungsanlagen, die
nach dem 1.11.1996 mit einem neuen Brenner ausgestattet wurden, gilt eine
Schonfrist bis zum 31.12.2008.
Umstiegen auf moderne
Energieformen
Eine Sanierung bzw. bevorstehende
Umrüstung kann ein guter Anlass sein, nach Energie-Alternativen zu suchen.
Die Entscheidung sollte dabei auf Grundlage der vorhandenen Gebäudetechnik
getroffen werden.
Oft finden sich so Möglichkeiten günstiger zu Heizen. Im Vergleich zu Gas
und Öl kann eine Holzheizung bis zu 20 % den Primärenergieeinsatz senken.
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Bei allen Fragen stehen wir
Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
PBW – Technik für Mensch und
Umwelt
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