Info 02/2004
Potentialausgleich in
Badezimmer nach VDE 0100-701
Errichten von
Niederspannungsanlagen - Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen
besonderer Art Teil 701: Räume mit Badewanne oder Dusche. |
Mit Ende der Übergangsfrist am 30.06.2003 trat die neue VDE 0100 Teil 701 in Kraft!Einer der am häufigsten aufkommenden Fragen bezieht sich
auf den „zusätzlichen Schutz-potentialausgleich“. Mit
der Info 02/2004 wollen wir gezielt auf diese Fragen eingehen: |
Zusätzlicher Potentialausgleich
Folgende fremde leitfähige Teile, die in Räumen mit
Badewanne oder Dusche eingeführt werden, sind in einen zusätzlichen
Potentialausgleich einzubeziehen: Teile für -
Frisch- und Abwasser -
Heizung und Klima -
Gas. Die genannten Teile sind außerdem mit der
Schutzleiterschiene im Installationsverteiler oder mit der
Hauptpotentialausgleichsschiene über einen Potentialausgleichsleiter zu
verbinden. Mindestquerschnitt für diesen Potentialausgleichsleiter: 4 mm²
Cu. Das Einbeziehen von kunststoffummantelten metallenen
Rohren in den zusätzlichen Potential-ausgleich wird nicht gefordert. Der zusätzliche Potentialausgleich darf innerhalb
oder außerhalb der Räume mit Badewanne oder Dusche durchgeführt werden,
vorzugsweise in der Nähe der Einführung der fremden leitfähigen Teile in
diesen Räumen. |
Erläuterung: Die nun gültige Norm enthält eine
Bereinigung die festlegt, dass nur noch fremde leitfähige Teile in den
zusätzlichen Potentialausgleich einzubeziehen sind. Unter einem fremden leitfähigen Teil
verstehen wir: „ein leitfähiges Teil, das nicht zur elektrischen
Anlage gehört, das jedoch ein elektrisches Potential einführen oder
verschleppen kann“. Dies sind:
◊ Frisch-, Abwasser-,
Gas-, Heizungs-, Klima- und Abgasrohre ◊
Lüftungs- und Klimakanäle aus Metall |
Badewannen oder Duschwannen gehören nicht
– auch wenn sie leitfähig sind – zu den fremden leitfähigen Teilen, da sie kein
Potential einführen oder verschleppen können. Daher darf auf das Einbeziehen
in den zusätzlichen Potentialausgleich verzichtet werden! |
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Schutzpotentialausgleich an leitfähigen Wannen nicht mehr gefordert,
jedoch erlaubt:
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Nicht bzw. nicht mehr in den zusätzlichen
Potentialausgleich einbezogen werden müssen:
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Was gilt beim Austausch
einer Bad- oder Duschwanne? Wenn in einem Badezimmer eine Bade- oder
Duschwanne auszutauschen ist, die vor dem 01.02.2002 bzw. 01.06.2003 bereits
in Betrieb war, so ist formal wie folgt zu verfahren: A) eine leitfähige Wanne soll wieder
gegen eine leitfähige Wanne ausgetauscht werden. Dann muss man den an der alten Wanne vorhandenen
Potentialausgleich wieder anschließen; fehlt dieser Potentialausgleich, muss
dieser formal nachgerüstet werden! B)
eine leitfähige Wanne mit Potentialausgleich wird gegen eine nicht leitfähige
Wanne aus-getauscht. Dann entfällt der Potentialausgleichanschluss
an der Wanne! C)
eine nicht leitfähige Wanne ist gegen eine leitfähige Wanne auszutauschen. Dann muss ein Potentialausgleich angeschlossen werden, d.h. man müsste theoretisch den Potentialausgleich nachrüsten! In der Praxis wird der Installateur auf
Grund der neuen Festlegungen im Teil 701 auf die Nachrüstung wie unter A) und
C) beschrieben verzichten.
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Für weitere Fragen und Informationen stehen wir
ihnen gerne zur Verfügung.
PBW – Technik für Mensch und Umwelt