5.2 Erneuerbare Energie
ökologisch und ökonomisch
vernünftiger Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir werden daher:
- den
Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2010 auf
mindestens 12,5% und bis 2020 auf mindestens 20% steigern,
- den Anteil erneuerbarer Energien am
Gesamtenergieverbrauch bis 2010 auf 4,2%, bis 2020 auf 10% und
danach kontinuierlich entsprechend der Nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie zu steigern,
- den Biomasseanteil am Primärenergieverbrauch
mittelfristig deutlich steigern;
- das EEG in seiner Grundstruktur fortführen,
zugleich aber die wirtschaftliche Effizienz der einzelnen Vergütungen
bis 2007 überprüfen. Dabei werden wir die Vergütungssätze,
Degressionsschritte und Förderzeiträume an die Entwicklungsschritte
der einzelnen erneuerbaren Energien anpassen und gegebenenfalls neue
Schwerpunkte setzen;
- uns
auf die Erneuerung alter Windanlagen (Repowering) und die
Offshore-Windstromerzeugung konzentrieren und dafür die
Rahmenbedingungen (zum Beispiel Ausbau der Stromnetze) verbessern;
- die
Marktpotentiale erneuerbarer Energien im Wärmebereich durch die
Fortführung des Marktanreizprogramms im bisherigen Umfang sowie durch
weitere Instrumente, wie zum Beispiel ein regeneratives Wärmenutzungsgesetz, besser erschließen;
- die
EEG-Härtefallregelung unverzüglich so umgestalten, dass die
stromintensive Industrie eine verlässlich kalkulierbare Grundlage
(Aufhebung des 10%-Deckels) erhält und ihre wirtschaftliche Belastung
auf 0,05 Cent pro kWh begrenzt wird;
- die
Berechnungsmethode zur EEG-Umlage transparent und verbindlich so
gestalten, dass die Energieverbraucher nur mit den tatsächlichen
Kosten der EEG-Stromeinspeisung belastet werden;
- die
internationalen Aktivitäten zum Ausbau der erneuerbaren Energien
fortführen und die Gründung einer
Internationalen Agentur für erneuerbare Energien (IRENA) initiieren;
- die
Exportinitiative für erneuerbare Energien intensivieren.
5.3 Biokraftstoffe und nachwachsende Rohstoffe
Kraftstoffe und Rohstoffe aus
Biomasse können einen wichtigen Beitrag zur Energie- und Rohstoffversorgung
und zum Klimaschutz leisten. Wir werden daher:
- die
Kraftstoffstrategie mit dem Ziel weiterentwickeln, den Anteil von Biokraftstoffen am gesamten
Kraftstoffverbrauch bis zum Jahr 2010 auf 5,75% zu steigern;
- die
Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe wird ersetzt durch eine
Beimischungspflicht;
5.4 Energieeffizienz
In der Steigerung der Energieeffizienz von
Gebäuden, Geräten, Fahrzeugen, Kraftwerken und Industrieanlagen steckt ein
riesiges Potenzial zur wirtschaftlichen Einsparung von Energie. Wir werden
daher:
- die
Energieeffizienz der Volkswirtschaft konsequent mit dem Ziel steigern,
bis 2020 eine Verdopplung der Energieproduktivität gegenüber 1990 zu
erreichen;
- das
CO2-Gebäudesanierungsprogramm
auf ein Fördervolumen von mind. 1,5 Mrd. Euro pro Jahr erhöhen, seine
Wirksamkeit und Attraktivität entscheidend verbessern (zum Beispiel
durch Umstellung auf Investitionszuschüsse, steuerliche
Erleichterungen sowie Einbeziehung des Mietwohnungsbaus) und
zusätzlich einen
Gebäudeenergiepass einführen. Unser Ziel ist es, dass dadurch jedes Jahr 5% des Gebäudebestands
vor Baujahr 1978 energetisch saniert werden;
5.5 Innovationsoffensive „Energie für Deutschland“
Mit einer Innovationsinitiative „Energie für
Deutschland“ wollen wir bei modernen
Energietechnologien
Weltspitze bleiben. Deshalb brauchen wir eine
Energieforschung, die der Dimension der Aufgabe gerecht wird. Wir werden
daher:
- die Ausgaben für die Energieforschung schrittweise
zu verstärken. Davon sollen erneuerbare
Energien und Biomasse, Effizienztechnologien bei der Nachfrage
(Industrie, Produkte, Verkehr, Gebäude), zentrale und dezentrale
Effizienztechnologien bei der Energieerzeugung (einschließlich
Speichertechnologien) und ein nationales Innovationsprogramm zu
Wasserstofftechnologien (einschließlich Brennstoffzellen) gefördert
werden;
- mit
der Wirtschaft vereinbaren, dass sie ebenfalls zusätzliche Mittel in
Forschung und Markteinführung von Energietechnologien investiert.
6.8
Bauwesen und Bauwirtschaft als Schlüsselbranche
Der Bausektor
ist eine Schlüsselbranche für Wachstum und Beschäftigung. Das reale
Bauvolumen beträgt 2005 rund 220 Mrd. Euro. Die Bauwirtschaft ist nach wie
vor die bedeutendste Branche in Deutschland (das
haben auch Politiker erkannt).
·
Die Bauforschung des Bundes wird verstärkt und besser
mit europäischen Netzwerken verknüpft
·
Wir
werden die HOAI systemkonform
vereinfachen, transparenter und flexibler gestalten, sowie noch
stärkere Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Bauen
verankern.
·
Um öffentliche Investitionen zu beschleunigen, novellieren wir das Vergaberecht im Rahmen des
bestehenden Systems. Die für große Projekte entwickelten
EU-Vorschriften sollten nur für Großprojekte angewendet werden, um nicht
die für den Mittelstand wichtige Vielzahl der kleineren Investitionen zu
blockieren. VOB und VOL sichern der öffentlichen Hand eine wirtschaftliche
und sparsame Beschaffung. Deshalb muss eine auf qualitative Aspekte
abzielende und mittelstandsgerechte Vereinfachung des Vergaberechts unter
Aufrechterhaltung der VOB erfolgen.
·
Die Reform der Bundesbauverwaltung wird weiter
vorangetrieben. Ziel ist eine weitere Optimierung unter Wahrung der Einheit
der Bauverwaltung für zivile und militärische Vorhaben.
6.9 Energetisches Bauen als Beitrag zum Klimaschutz
Wir wollen beim Bauen den Ressourcenverbrauch reduzieren und
Betriebskosten mindern, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten
und zugleich Impulse für mehr Beschäftigung zu geben. Ein Schwerpunkt ist
die Substanzerhaltung und Modernisierung des Wohnungsbestandes, um ihn an die
geänderten Wohnbedürfnisse anzupassen und den Energieverbrauch zu senken.
Die Durchführung
von Contracting-Projekten in Bundesliegenschaften wird verstärkt.
Wir beginnen ein Programm zur
energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude des Bundes. Auch wollen
wir die Einnahmen durch den Verkauf nicht mehr benötigter öffentlicher
Liegenschaften stärker für die notwendige Modernisierung der verbleibenden
Liegenschaften nutzen und so den Wert des Bundesimmobilienvermögens
erhalten.
7.1
Klimaschutz und Energie – eine Strategie, ein Programm
Deutschland
wird weiterhin seine führende Rolle im Klimaschutz wahrnehmen. Ziel ist,
die weltweite Temperatursteigerung auf ein
klimaverträgliches Niveau von 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen
Stand zu begrenzen. Wir werden daher
·
vorschlagen, dass sich die EU im Rahmen der
internationalen Klimaschutzverhandlungen verpflichtet, ihre
Treibhausgasemissionen bis 2020 insgesamt um
30% gegenüber 1990 zu reduzieren. Unter dieser Voraussetzung wird
Deutschland eine darüber hinaus gehende Reduktion seiner Emissionen
anstreben;:
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